Kategorie: Persönliche Schutzausrüstung & Zubehör

Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz bzw. für jede Tätigkeit durchgeführt werden muss, ist das STOP Prinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass zur Reduzierung vorhandener Gefährdungen zuerst überlegt wird, wie die Belastung durch Substitution (z.B. Verwendung anderer Arbeitsverfahren, -stoffen), durch technische Lösungen (z.B. bauliche Trennung, Absaugung), durch organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitlich Begrenzung, Schulung) reduziert werden kann. Erst dann sollen die Restgefährdungen durch den Einsatz von PSA weiter minimiert werden